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INFO

Abschaffung des Nebenkostenprivilegs per 01.07.2024
Abrechnung Ihrer Kabelgebühren

Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter,

sicherlich haben Sie ebenfalls aus den Medien oder der Bekanntschaft mitbekommen, dass
das sogenannte „Nebenkostenprivileg“ für den Vermieter wegfällt.
In der Praxis bedeutet dies, dass Vermieter die anfallenden Kabelgebühren nicht mehr auf
Ihre Mieter in der Betriebskostenabrechnung umlegen dürfen.
Diese neue Regelung tritt zum 01.07.2024 in Kraft und ergibt sich aus §2 Nr. 15 BetrKV.
Dies bedeutet grundsätzlich, dass sich Mieterinnen und Mieter künftig selbst um den
Abschluss eines Kabelvertrages zu kümmern haben.

Wichtig für Mieterinnen und Mieter der Kölner Gartensiedlung ist, dass die aktuellen
Kabelverträge auch nach dem 01.07.2024 weiterhin, wie bisher gehandhabt, laufen
werden und kein separater Kabelanschlussvertrag mit dem Netzbetreiber
abgeschlossen werden muss.

Jedoch werden Ihnen diese Kosten nicht wie bisher über Ihre Nebenkostenabrechnung
berechnet, sondern durch die Kölner Gartensiedlung getragen.
Die Kabelgebühren werden also ab dem 01.07.2024 von der Kölner Gartensiedlung
beglichen.

Sie als Mieter brauchen nicht weiter tätig zu werden und behalten Ihren Kabelanschluss wie
gewohnt.

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


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Kölner Gartensiedlung von 1919 bis heute

Die Kölner Gartensiedlung kann auf eine lange‚ erfolgreiche‚ aber in Teilen auch wechselvolle Geschichte zurückblicken.

Am 18. September 1919 wurde sie vom Gesamtbetriebsrat aller Dienststellen der Stadt Köln unter dem Namen „Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft Kölner Gartensiedlung eGmbH“ gegründet. Ziel der Gründer war es‚ preiswerten und dennoch qualitativ hochwertigen Wohnraum zu schaffen um einen Beitrag zur Bekämpfung der akuten Wohnungsnot in Köln infolge des Ersten Weltkriegs zu leisten Schon kurz nach ihrer Gründung nahm die Kölner Gartensiedlung ihre Bautätigkeit auf und errichtete Baujahr 1927 erste Mietwohnungen in den Stadtteilen Bickendorf und Zollstock.

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