Gemeinsam zu mehr Wohnqualität

19. März 2024
von KGS News
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Kabelgebühren

Abschaffung des Nebenkostenprivilegs per 01.07.2024
Abrechnung Ihrer Kabelgebühren

Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter,

sicherlich haben Sie ebenfalls aus den Medien oder der Bekanntschaft mitbekommen, dass
das sogenannte „Nebenkostenprivileg“ für den Vermieter wegfällt.
In der Praxis bedeutet dies, dass Vermieter die anfallenden Kabelgebühren nicht mehr auf
Ihre Mieter in der Betriebskostenabrechnung umlegen dürfen.
Diese neue Regelung tritt zum 01.07.2024 in Kraft und ergibt sich aus §2 Nr. 15 BetrKV.
Dies bedeutet grundsätzlich, dass sich Mieterinnen und Mieter künftig selbst um den
Abschluss eines Kabelvertrages zu kümmern haben.

Wichtig für Mieterinnen und Mieter der Kölner Gartensiedlung ist, dass die aktuellen
Kabelverträge auch nach dem 01.07.2024 weiterhin, wie bisher gehandhabt, laufen
werden und kein separater Kabelanschlussvertrag mit dem Netzbetreiber
abgeschlossen werden muss.

Jedoch werden Ihnen diese Kosten nicht wie bisher über Ihre Nebenkostenabrechnung
berechnet, sondern durch die Kölner Gartensiedlung getragen.
Die Kabelgebühren werden also ab dem 01.07.2024 von der Kölner Gartensiedlung
beglichen.

Sie als Mieter brauchen nicht weiter tätig zu werden und behalten Ihren Kabelanschluss wie
gewohnt.

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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