19. März 2024
von KGS News
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Abschaffung des Nebenkostenprivilegs per 01.07.2024
Abrechnung Ihrer Kabelgebühren
Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter,
sicherlich haben Sie ebenfalls aus den Medien oder der Bekanntschaft mitbekommen, dass das sogenannte „Nebenkostenprivileg“ für den Vermieter wegfällt.
In der Praxis bedeutet dies, dass Vermieter die anfallenden Kabelgebühren nicht mehr auf Ihre Mieter in der Betriebskostenabrechnung umlegen dürfen.
Diese neue Regelung tritt zum 01.07.2024 in Kraft und ergibt sich aus §2 Nr. 15 BetrKV.
Dies bedeutet grundsätzlich, dass sich Mieterinnen und Mieter künftig selbst um den Abschluss eines Kabelvertrages zu kümmern haben.
Wichtig für Mieterinnen und Mieter der Kölner Gartensiedlung ist, dass die aktuellen Kabelverträge auch nach dem 01.07.2024 weiterhin, wie bisher gehandhabt, laufen werden und kein separater Kabelanschlussvertrag mit dem Netzbetreiber abgeschlossen werden muss.
Jedoch werden Ihnen diese Kosten nicht wie bisher über Ihre Nebenkostenabrechnung berechnet, sondern durch die Kölner Gartensiedlung getragen.
Die Kabelgebühren werden also ab dem 01.07.2024 von der Kölner Gartensiedlung beglichen.
Sie als Mieter brauchen nicht weiter tätig zu werden und behalten Ihren Kabelanschluss wie gewohnt.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.